Ein Berliner Richter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Corona Verordnungen

Ich fand das Podcast-Gespräch (Podcast indubio 14.1.21)mit dem Richter Dr. Pieter Schleiter so aufregend, dass ich es mitgeschrieben und
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Der Fall, die Beweise und die statistischen Belege
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Bund und Länder haben die deutschlandweiten Regeln bis zum 10. Januar verlängert und ergänzt. Was gilt an Weihachten und Silvester? Ein Überblick.
Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember und nur für den engsten Familienkreis gilt: Treffen mit bis zu vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen sind erlaubt. Das gilt auch, wenn dadurch mehr als zwei Haushalte zusammenkommen oder die Gesamtzahl von fünf Personen überschritten wird. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. Maßgeblich ist die Corona-Schutz-Verordnungen des einzelnen Bundeslandes.
Zum engsten Familienkreis gehören Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie deren Haushaltsangehörige.
Die Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und somit eine "Schutzwoche" einzuhalten.
Regeln zu Silvester und Neujahr
An Silvester und Neujahr gelten dagegen die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte müssen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vom 13. Dezember vor. Maßgeblich für die Regelung vor Ort ist die Corona-Schutz-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes.
An Silvester und dem Neujahrstag ist es zudem bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr verboten. Zudem wird dringend geraten, generell auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.
Die genauen Beschränkungen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.
Autor: Bundesregierung
Bild Quelle:
Montag, 21 Dezember 2020
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