Der Ausnahmezustand soll zur neuen Normalität werden

Am 18.11.2020 hatte die große Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein Gesetz beschlossen, das erst einen Tag vorher zum
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Von Manfred Haferburg
Jetzt gab es für den fortgesetzten Verfassungsbruch und die schlampige gesetzliche Umsetzung eines vorhergehenden diesbezüglichen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes eine schallende Ohrfeige für die Regierung Merkel, die sich doch so gerne als Mahner der Verfassungstreue von Ungarn und Polen sieht.
Welt-Online schreibt zutreffend:
„Die Bundesregierung macht sich beim Atomausstieg des fortgesetzten Verfassungsbruchs schuldig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss am Donnerstag festgestellt – und eine unverzügliche Korrektur des Grundrechtsverstoßes gefordert“.
Entschädigungsansprüche für Milliarden stehen ins Haus. Da wird auch vom Umweltministerium gerne mal kreativ mit der Wahrheit umgegangen. Die Welt:
„Als der BMU-Abteilungsleiter Wolfgang Cloosters am 11. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt offiziell bekannt gab, die EU-Kommission habe „verbindlich mitgeteilt“, dass eine beihilferechtliche Genehmigung nicht erforderlich sei, war das schlicht nicht die Wahrheit.
„Es liegt weder eine Genehmigung der Kommission vor, noch ist das Schreiben ihrer Generaldirektion Wettbewerb vom 4. Juli 2018 als ‚verbindliche Mitteilung‘ im Sinne des Art. 3 der 16. AtG-Novelle zu qualifizieren“, stellen die Karlsruher Richter jetzt fest: „So wird der Grundrechtsverstoß perpetuiert, weil auch keine andere Regelung zu seiner Beseitigung getroffen wurde.“
Markenzeichen der Regierung Merkel
Was macht die zuständige Ministerin Svenja Schulze, statt geltendes Recht einzufordern und umzusetzen? Sie führt Quoten für synthetische Kraftstoffe im Flugverkehr ein, natürlich mit Förderung durch den Steuerzahler.
Rechts- und Verfassungsbruch sind zum Markenzeichen der Regierung Merkel geworden. Ganz ohne lästige Diskussionen im zweitgrößten Parlament der Welt macht das Kabinett der Groko, was der Kanzlerin so einfällt. Und dabei werden Gesetze und Verfassung kaltlächelnd ignoriert. Ob Eurorettung durch Bruch des Maastricht-Vertrages, ob Atomausstieg durch Verfassungsbruch, ob grenzenlose Willkommenskultur durch Ignorieren des Dublin-II-Abkommens – legal? Illegal? Schietegal! Selbst eine demokratisch durchgeführte Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen musste auf ihre Anweisung hin umgehend rückgängig gemacht werden.
Schuldbewusstsein? Rücktritte? Fehlanzeige. Lieber bastelt die Regierung an einem Corona-Ermächtigungsgesetz, um Richter künftig daran zu hindern, die willkürliche Einschränkung der Grundrechte der Bürger mit der Begründung der vorbeugenden Volksgesundheit einzukassieren. Und ja, das verbrannte Wort Ermächtigungsgesetz ist hier nicht fehl am Platze. Taucht doch auf den 38 Seiten des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, 24-mal das Wort „ermächtigen“ oder „Ermächtigung“ in verschiedenen Zusammenhängen auf.
Wenn die Bürger nicht aufpassen, dann gehen sie mit einer Coronagefahr ins Bett und wachen in einer Hygienediktatur auf, in der nicht nur Waschzwang und Maulkorb für ewig obligatorisch sind. Ich weiß nicht, was schlimmer ist: das ständige kaltlächelnde Ignorieren der Gesetzlichkeit durch die Bundeskanzlerin oder das duckmäuserische Kuschen der deutschen Parlamentarier und Medien.
Erstveröffentlicht bei der Achse des Guten
Autor: AchGut
Bild Quelle: Tobias Koch, CC BY-SA 3.0 DE
Samstag, 14 November 2020
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